Künstliche Mineralfaserwolle

Gemäß der Gefahrstoffverordnung zählen neben Asbeststoffen auch Mineralwolle, bzw. Glaswolle, wie sie für Wärme-, Schalldämmung oder Isolierungen verwendet wird, zu den krebserregenden, bzw. gesundheitsschädigenden Baustoffen.
 
Selbst Produkte, die nach dem Jahr 1995 hergestellt wurden und teilweise noch bis 2000 im Handel waren, stehen in dem Verdacht krebserzeugend zu sein, sollten Fasern der Wolle durch die Atemwege in die Lunge geraten.
 
Bei dem Umgang mit Mineralfaser- bzw. Steinwolle, selbst die, die als unbedenklich gelten, sollten Mindestschutzmaßnahmen ergriffen werden, um sich vor Beeinträchtigungen der Atmungsorgane oder vor hautreizenden Einwirkungen der Fasern zu schützen.
 
Auch hier können wir mit unserem geschulten Fachpersonal nach dem Maßnahmenkatalog der „Technischen Regeln für GefahrenStoffe“ (TRGS 521) Sanierungsarbeiten für Sie vornehmen.
 
 

Sachgerechte Entsorgung

Im Zuge von Demontage- und Abbrucharbeiten werden die Mineralfaserabfälle von unseren Mitarbeitern fachgerecht nach den Vorschriften der TRGS 521 schon direkt am Entstehungsort, wie auch bei der Asbestentsorgung in speziell dafür vorgesehene, staubdichte Tüten, den Big-Bag’s verpackt und zur ordnungsgemäßen Entsorgung abgefahren.
 
Gerade bei eigener Anlieferung zu unserer Entsorgungstätte Am Düth möchten wir darauf hinweisen, dass die Maßnahme des staubdichten Verpackens schon für den Transport von besonderer Wichtigkeit ist und wir die Mineralfaserreste keinesfalls lose, sondern nur in den handelsüblichen, reißfesten Big-Bag’s für Sie entsorgen können.
Diese können Sie selbstverständlich auch auf Anfrage bei uns erwerben.
 
Wir hoffen auf Ihr Verständnis im verantwortungsvollen Umgang mit diesen Stoffen für den Erhalt Ihrer Gesundheit!
 
              Fragen Sie Ihren sachkundigen Fachmann, fragen Sie uns!

 

KMF


OTTO Abbruchtechnik    |    Düth 40    |    31789 Hameln    |    +49 (0) 51 51 / 1 06 56 - 0    |    info@abbruch-otto.de